Mitgliedschaft
beim Deutschen Alpenverein, Sektion Landau
Wenn Sie neues DAV-Mitglied bei unserer Sektion werden möchten, geht dies am besten online. Alternativ können Sie den Aufnahmeantrag, der als Download auf unserer Seite bereit steht, ausdrucken und senden diesen bitte ausgefüllt per Post oder per Fax an unsere Geschäftsstelle.
Der Familienbeitrag wird gewährt, wenn beide Elternteile Mitglied in derselben Sektion sind und mindestens ein Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Mitglied angemeldet haben (bei Alleinerziehenden wird eine A-Mitgliedschaft eine Elternteils vorausgesetzt).
Kinder sind zwar beitragsfrei, sollten aber wegen der Vergünstigungen und der Versicherung ebenfalls als Mitglied angemeldet sein.
Die Altersgruppierung bezieht sich auf das Alter am 1. Januar des Beitragsjahres.
Die Beträge beinhalten die Umlage für Hütten und Wege und die Versicherung (ASS, gilt wieder weltweit ohne Zusatzversicherung!).
Die Aufnahmegebühr entspricht der Hälfte des jeweiligen Jahresbeitrages. Neuaufnahmen erfolgen nur bei gleichzeitiger Ermächtigung zum Bankeinzug der Beiträge. Anfallende Stornogebühren sind durch die Mitglieder zu tragen.
Für Neumitglieder, die sich nach dem 01. September eines Jahres anmelden, beträgt der Jahresbeitrag noch die Hälfte. Die Aufnahmegebühr bleibt gleich.
Ihr Vorteil: Sie erhalten sofort nach dem Ausfüllen aller benötigten Angaben per E-Mail einen vorläufigen Mitgliedsausweis. Ideal wenn Sie gleich auf Tour und in einer Alpenvereinshütte übernachten möchten. Ihre vollständigen Mitgliedsunterlagen können Sie wenige Tage später in der Geschäftsstelle abholen oder erhalten diese per Post zugeschickt.
Ausfüllbarer Aufnahmeantrag hier als Download (473 KB)
Bitte ausgefüllt an die Geschäftsstelle der Sektion Landau per Post (76829 Landau, Alfred-Nobel-Platz 1) oder per Fax (0 63 41 / 557 50 77) senden.
Die Satzung des Deutschen Alpenvereins Sektion Landau i.d. Pfalz können Sie unter nachstehendem Link herunterladen:
Der Austritt eines Mitgliedes ist schriftlich dem Vorstand oder der Geschäftsstelle mitzuteilen; er wirkt zum Ende des laufenden Vereinsjahres. Der Austritt ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vereinsjahres zu erklären.